Ob im Bereich des Online-Handels oder auch im Geschäft vor Ort, jeder Bürger schließt täglich oft weit über 10 Verträge (Kaufverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge), ohne sich dessen bewusst zu sein. Und in jedem dieser Fälle kann es zu Problemen im Rahmen der Kaufabwicklung kommen. Nicht selten werden zudem Vereinbarungen getroffen, welche aber nicht schriftlich fixiert worden sind, so dass es nicht selten hier zu Streitigkeiten und Beweisproblemen kommen kann.
Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Gebieten:- Erstellung von Kaufverträgen
- Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche auf Käufer- und Verkäuferseite
- Gewährleistungs- und Garantieansprüche
- Schadenersatzansprüche
Die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen kann nicht nur den Mandanten vor dem Verlust seines Anspruchs bewahren, sondern auch weitere Kosten in einem gerichtlichen Verfahren vermeiden.
Urteile zum Thema Kaufrecht
Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt
Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes [...]
BGH-Urteil: Fehlende Verkehrssicherheit eines als „TÜV neu“ verkauften Fahrzeugs
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2015, AZ: VIII ZR 80/14 Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob ein sofortiger Rücktritt (also ohne vorherige Mahnung mit Fristsetzung) [...]