Ob im Bereich des Online-Handels oder auch im Geschäft vor Ort, jeder Bürger schließt täglich oft weit über 10 Verträge (Kaufverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge), ohne sich dessen bewusst zu sein. Und in jedem dieser Fälle kann es zu Problemen im Rahmen der Kaufabwicklung kommen. Nicht selten werden zudem Vereinbarungen getroffen, welche aber nicht schriftlich fixiert worden sind, so dass es nicht selten hier zu Streitigkeiten und Beweisproblemen kommen kann.

Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Gebieten:
  • Erstellung von Kaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche auf Käufer- und Verkäuferseite
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche
  • Schadenersatzansprüche

Die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen kann nicht nur den Mandanten vor dem Verlust seines Anspruchs bewahren, sondern auch weitere Kosten in einem gerichtlichen Verfahren vermeiden.

Urteile zum Thema Kaufrecht