Verkehrsunfälle sind leider mittlerweile Risiken des täglichen Lebens und oftmals wird man unverschuldet in einen solchen verwickelt. Bei der Vielzahl der Fahrzeuge und der damit einhergehenden Fahrzeugdichte auf den Straßen bleibt es nicht aus, dass es zu Unfällen kommen kann, sei dies als Fahrzeugführer, Fahrradfahrer, Fußgänger, E-Roller-Fahrer oder auch Inline-Skater

Auch zeigt sich, dass in einer Vielzahl der Fälle wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsübertretung es sinnvoll sein kann, sich anwaltlich gegen den Vorwurf zu wehren.

1. Verkehrszivilrecht

Wir unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Regulierung von jeglichen Unfällen im Straßenverkehr gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten
  • beispielsiwese Sachschäden, Gutachterkosten, Unkostenpauschale, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, ärztlichen Behandlungskosten, Verdienstausfall etc.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners
  • Regulierung von Ansprüchen gegen den Fahrer, sollten Sie als Beifahrer verletzt werden
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Versicherungsgesellschaften (Kaskoversicherer und Unfallversicherer)

2. Verkehrsstrafrecht / Bußgeldverfahren

Wir unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)
  • Strafverfahren in Verkehrsstrafsachen

Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) und Strafverfahren bedeuten für den Betroffenen nicht nur Unannehmlichkeiten mit Verwaltungsbehörden, der Polizei und den Gerichten. In manchen Fällen drohen dann auch Punkte in Flensburg mit entsprechenden Löschungsfristen. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot ausgesprochen oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Da dies auch oft finanzielle (und existentielle) Folgen für den einzelnen Betroffenen haben kann, ist es sinnvoll, sich hier anwaltlich vertreten zu lassen.

In Strafverfahren im verkehrsrechtlichen Bereich drohen dem Beschuldigten oftmals nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch ein Fahrverbot bis hin zu dem Entzug der Fahrerlaubnis, was sogar einen Jobverlust zur Folge haben kann, so dass es gerade hier wichtig ist, fachkundigen Rat einzuholen und sich vertreten zu lassen.

 

Urteile zum Thema Verkehrsrecht

3011 2013

Gebrauchtwagengarantie: Werkstattbindung ist unzulässig

30 November 2013|Kommentare deaktiviert für Gebrauchtwagengarantie: Werkstattbindung ist unzulässig

Mit Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 206/12 – (zum Volltext der Entscheidung) hat der BGH die in vielen Garantieverträgen vorgesehene Werkstattbindung für Gebrauchtwagen für unzulässig erklärt. Der Sachverhalt Der [...]