Surfen auf Pornoseiten ist kein Kündigungsgrund

Das Surfen auf Pornoseiten am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz 10 Sa 173/13) entschieden und erklärte damit die Kündigung eines Auszubildenden als unwirksam.   Ein Auszubildender in einem Möbelhaus in Rheinland Pfalz erhielt wegen der privaten Nutzung des Internets [...]