Das noch verhältnismäßig junge Recht der Informationstechnologie ist einem ständigen und kontinuierlichen und oftmals kurzfristigen Wandel unterworfen. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Berater zu haben, der selbst am Puls der Zeit ist. E-Commerce, Ihr Auftritt in sozialen Netzwerken, Datenschutz oder Marketing über Newsletter und E-Mail fordern den anwaltlichen Berater nicht nur juristisch, sondern auch technisch und wirtschaftlich. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam pragmatische, umsetzbare und rechtssichere Modelle, die Ihr Unternehmen weiterbringen.

Hierzu gehört neben der Überprüfung Ihres bestehenden Online-Auftrittes auf Rechtmäßigkeit insbesondere des Impressums, der Kennzeichen und Preisangaben und der Einhaltung der Informationspflichten und auch die Begleitung neuer Projekte im Internet.

Doch auch als reiner Nutzer des Internets können Sie schnell in eine unerwartete Falle geraten. Ein ungewolltes kostenpflichtiges Abo, ein angeblicher Download oder der Eintrag in ein teures Onlinebranchenbuch, Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing etc. verursachen Kosten, die Sie in vielen Fällen nicht bezahlen müssen oder sollten. Gern bieten wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an, um die Erfolgsaussichten Ihres Falles zu besprechen.

Ebenso Urheberrechtsverletzungen, welche beispielsweise durch einen Download erfolgt sind, können zu erheblichen Abmahnkosten führen. In einer Vielzahl der Fälle ist es so, dass diese Abmahnungen zu Unrecht erfolgt sind, oder aber die Höhe der geltend gemachten Forderung zu hoch ist. Gerade der auch in der Presse ausführlich dargestellte Fall um Redtube Ende 2013/Anfang 2014 zeigt, dass auch viele unberechtigte Abmahnungen – auch von Anwaltskanzleien – versendet werden und oftmals vom Betroffenen aus den verschiedensten Gründen gezahlt werden und unüberlegt weitreichende und regelmäßig nachteilige und zu weit reichende Unterlassungserklärungen abgegeben werden.

Zu beachten ist ferner, dass bereits die rechtliche Einordnung eines Softwarevertrages problematisch sein kann. Es kann sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder auch um einen reinen Dienstleistungsvertrag handeln, was erhebliche Auswirkungen auf die Ansprüche der jeweiligen Vertragspartner untereinander hat.

Bereiche des IT-Rechts umfassen unter anderem:

  • Probleme mit dem Telefonanbieter und Rechnungsbeanstandungen
  • Mehrwertdiensteanbieter
  • Vertragsschlüsse im Internet
  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Impressumsverstößen, Widerrufsbelehrungen etc.
  • Erstellung von Softwareverträgen
  • rechtliche Begleitung von Softwareprojekten
  • Internetstrafrecht
  • Verantwortlichkeit für im Internet verbreitete Inhalte
  • Abofallen
  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung

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0707 2015

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

07 Juli 2015|0 Comments

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden [...]

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