Sicherlich einer der größten Konfliktherde im Onlinebereich derzeit kommt aus dem Bereich des Online-Handels, und vor allem im Zusammenhang mit eBay und anderen Internetauktionsplattformen. Vertraut man auf Statistiken, so hat bereits fast jeder Bürger (schlechte) Erfahrungen gemacht, oder kennt jemanden im Bekanntenkreis, wenn ein Kauf bzw. Verkauf über eBay getätigt worden ist.

Die ersteigerte Ware wird nicht geliefert, ist mangelhaft oder entspricht nicht dem Angebot, oftmals ist dann ein Ausschluss der Gewährleistung angegeben. Ob dieser aber (auch von Privatverkäufern) wirksam ist, entscheidet erneut der Einzelfall. Oder aber der Kaufpreis wird nicht entrichtet und der Verkäufer rennt seinem Geld hinterher, was zu erheblichen finanziellen Einbußen und Belastungen bei diesem führt. Es häufen sich auch die Fälle, in welchen Verkäufer eine Vertragsstrafe in ihre Angebote mit aufnehmen, sollte der Käufer die Ware nicht abnehmen.

Geradezu klassisch ist auch der Fall, dass Auktionen bei eBay abgebrochen werden, obwohl  bereits ein Höchstgebot vorlag. Ob dies im Einzelfall überhaupt möglich ist, oder ob Sie als Käufer dennoch das Recht auf Übereignung des ersteigerten Gegenstandes haben, lohnt häufig einer rechtlichen Überprüfung, da der Abbruch zwar möglich ist, aber Konsequenzen für die Vertragspartner haben kann. Aus rechtlicher Unkenntnis lassen sich häufig Käufer und Verkäufer vom jeweils anderen Teil so unter Druck setzen, dass auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird.

Lassen Sie sich kompetent beraten, damit Sie nicht auf Ihre berechtigten Ansprüche verzichten.

Urteile zum Thema eBay & Recht

0707 2015

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

07 Juli 2015|0 Comments

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Anbieter eine noch länger als 12 Stunden laufende eBay-Auktion vorzeitig beenden [...]