Das Versicherungsrecht umfasst alle Rechtsprobleme, welche im Zusammenhang mit der Abwicklung von Versicherungsfällen stehen. Ebenso erfasst es auch Fragen, die sich zum Beispiel aus Kündigungen derartiger Verträge oder gegebenenfalls auch der Umgestaltung der Versicherungsbedingungen ergeben.

Bei der Versicherung handelt es sich um ein reines Rechtsprodukt. Entsprechend vielseitig, vielschichtig und komplex sind daher die auftretenden Rechtsfragen, die sich bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen ergeben können.

Die Liberalisierung des deutschen und die Europäisierung des internationalen Versicherungsrechts, nicht zuletzt die Entscheidungen des EuGH,  brachten in den letzten Jahren starke Veränderungen, des Versicherungsmarktes mit sich. Einen bedeutsamen Wandel unterlagen und unterliegen sowohl das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als solches, das Vermittlerrecht, ungeachtet ob es sich um Versicherungsvertreter oder Makler gehandelt hat. Ebenso wurden zahlreiche Versicherungsbedingungen nach 2008 angepasst oder auch nicht angepasst, so dass die alten Klauseln an dem neuen Gesetz bzw. dessen Maßstäben zu messen sind.

Durch diese Neuerungen sind Gesetze und Rechtsprechung mehr denn je im Fluss, so dass auch das Versicherungsrecht derzeit wieder aktuell ist und nahezu jeden Bundesbürger betrifft. Der Verbraucherschutz wird zudem immer weiter verbessert.

Die zahlreichen Versicherungsfragen, denen sich ein Versicherungsnehmer gegenüber sieht, sind mannigfaltig. So handelt es sich dabei beispielsweise um Fragen auf den folgenden Gebieten:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • (private) Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Einbruch- Diebstahlversicherung
  • Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Kreditversicherung
  • Lebensversicherung, Rentenversicherung und Fondspolicen
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Versicherungsaufsicht
 

Gerade aufgrund der Vielzahl der betroffenen Gebiete ist es sinnvoll, eine rechtskundige Person auf dem Gebiet des Versicherungsrechts bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages, oder unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalles hinzuzuziehen, da spätere Streitigkeiten mit der Versicherung bereits zu diesem Zeitpunkt begründet oder vermieden werden können. Wenn im Schadensfall die Versicherung nicht zahlt, so kann dies im Extremfall die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers bedrohen. Bei einer unüberschaubaren Vielzahl von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen (die auch noch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind), welche immer noch oft in hochkompliziertem, unverständlichem Juristendeutsch verbunden mit vielfachen Risikoausschlüssen, (verdeckten) Obliegenheiten und sonstigen Ausnahmen vom Versicherungsschutz, wie beispielsweise Wartezeiten, versehen sind, kann die Prüfung hier nur von einem  Spezialisten durchgeführt werden.

Zu bedenken ist ferner, dass sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall regelmäßig einem ungleich mächtigeren Gegner gegenübersieht. Die juristischen Fachabteilungen der Versicherer haben, gemeinsam mit Kanzleien, welche ausschließlich Versicherer vertreten, in jahrelanger Kleinarbeit die Versicherungsbedingungen ausgefeilt und kennen diese in- und auswendig. Dennoch erfolgen häufig zu Unrecht viele Leistungsablehnungen und werden vom juristisch unkundigen Versicherungsnehmer akzeptiert. Die Rechtsprechung zu den einzelnen Klauseln ist zahlreich, oftmals wurden einzelne Klauseln für unwirksam erklärt, dies wird jedoch oftmals durch den Versicherer trotzdem ignoriert. Nicht zu verkennen ist der Umstand, dass die meisten auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien Versicherer vertreten, den Versicherungsnehmer daher bereits aus Gründen der Interessenskollision nicht vertreten dürfen und diese entsprechend benachteiligt sind.

Gerade die letzten Urteile des EuGH und des Bundesgerichtshofs im Bereich der Lebensversicherung zeigen exemplarisch, dass eine fundierte rechtliche Beratung im Versicherungsrecht für Versicherungsnehmer unerlässlich ist.

In den In den letzten Jahren führen auch immer mehr Rechtsschutzversicherer Rechtsstreitigkeiten gegenüber den eigenen Versicherungsnehmern und nehmen bei diesen Regress, mit der Behauptung, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheitspflichtverpflichtung verstoßen habe. Hier erfolgt dann oftmals nicht nur die Rückforderung der gezahlten Versicherungsleistung, sondern auch die Kündigung des Versicherungsvertrages und auch vereinzelt zu Strafanzeigen gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges.

Die Anwaltskanzlei vertritt Versicherer und Versicherungsnehmer.

 

Urteile zum Thema Versicherungsrecht

1906 2014

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